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Das Pfadfindergesetz:

Fassungen:

  1. Das Pfadfindergesetz nach Baden-Powell
  2. Das Pfadfindergesetz der Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg (DPSG)
  3. Das Regelkonzept des Verbandes Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder (VCP)
  4. Das Pfadfinderregeln des Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder (BdP)
  5. Das Pfadfindergesetz der Christlichen Pfadfinderschaft Deutschlands (CDP)
  6. Das Pfadfindergesetz des Deutschen Pfadfinderbundes (DPB)

  

 

  

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Das Pfadfindergesetz nach Baden-Powell:

Hinweis: kursiv eine möglichst genaue deutsche Übersetzung.

  

 

  

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Das Pfadfindergesetz der Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg (DPSG)

Fassung von 1930, gültig bis 1949:

  1. Auf die Ehre eines Pfadfinders kann man unerschütterlich bauen.
  2. Der Pfadfinder ist treu Gott, der Kirche und dem Vaterland.
  3. Der Pfadfinder ist hilfsbereit.
  4. Der Pfadfinder ist Freund aller Menschen und Bruder aller Pfadfinder.
  5. Der Pfadfinder ist höflich und ritterlich.
  6. Der Pfadfinder schützt Pflanzen und Tiere.
  7. Der Pfadfinder gehorcht ohne Widerrede und tut nichts halb.
  8. Der Pfadfinder ist stets guter Laune, auch in Schwierigkeiten.
  9. Der Pfadfinder ist sparsam und einfach.
  10. Der Pfadfinder ist rein in Gedanken, Worten und Werken.

Fassung von 1949 gültig bis 1971:

  1. Auf die Ehre eines Pfadfinders kann man unerschütterlich bauen.
  2. Der Pfadfinder ist treu Gott, der Kirche und dem Vaterland.
  3. Der Pfadfinder ist hilfsbereit.
  4. Der Pfadfinder ist Freund aller Menschen und Bruder aller Pfadfinder.
  5. Der Pfadfinder ist höflich und ritterlich.
  6. Der Pfadfinder schützt Pflanzen und Tiere.
  7. Der Pfadfinder gehorcht aus freiem Willen und macht nichts halb.
  8. Der Pfadfinder ist stets guter Laune, auch in Schwierigkeiten.
  9. Der Pfadfinder ist sparsam und einfach.
  10. Der Pfadfinder ist rein in Gedanken, Worten und Werken.

Leitlinien von 1971 (Hinweis: Zwischen 1971 und 2005 gab es kein Pfadfindergesetz mehr in der DPSG. Es war durch vier Leitlinien ersetzt worden.)

  1. Leben in Hoffnung (Gen 12,1)
  2. Leben in Freiheit (Mt 28,20)
  3. Leben in Wahrheit (2Kor 2,17)
  4. Leben in tätiger Solidarität (Gal 6,2)

Fassung von 2005:

Als Pfadfinderin .../Als Pfadfinder ...

Quelle:  

 

 

  

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Das Regelkonzept des Verbandes Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder (VCP)

Der Verband Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder (VCP) kennt keine einheitlichen Pfadfinderregeln, sondern verwendet ein flexibles Gerüst von selbstformulierten Gruppenregeln, die sich zwischen den Gruppen unterscheiden können und an veränderte Gruppensituationen angepasst werden sollen. Die Bundesordnung des VCP schlägt die folgenden Inhalte für die Regeln vor, Ergänzungen und Auslassungen sind möglich:

Abweichend davon verwenden verschiedene Untergliederungen des VCP feste Pfadfindergesetze. Als Beispiel sei hier das Pfadfindergesetz des VCP Land Rheinland-Pfalz/Saar aufgeführt:

Christliche Pfadfinderinnen und Pfadfinder ...
  1. ... sind aufrichtig in Gedanken, Worten und Taten.
  2. ... sind zuverlässig und hilfsbereit.
  3. ... verlieren in Schwierigkeiten nicht den Mut.
  4. ... schützen die Natur und bewahren die Schöpfung.
  5. ... leben einfach und können verzichten.
  6. ... fügen sich aus freiem Willen in die Gemeinschaft ein.
  7. ... sind kameradschaftlich und treu.
  8. ... setzen sich für Frieden ein und lösen Streit ohne Gewalt.
  9. ... nehmen Rücksicht und achten ihre Mitmenschen.
  10. ... tragen zur Freundschaft aller Pfadfinderinnen und Pfadfinder auf aller Welt bei.

Quellen: Bundesordnung des Verbandes Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder; Landesordnung des VCP Rheinland-Pfalz/Saar.

  

 

  

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Das Pfadfinderregeln des Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder (BdP)

  1. Ich will hilfsbereit und rücksichtsvoll sein.
  2. Ich will den anderen achten.
  3. Ich will zur Freundschaft aller Pfadfinderinnen und Pfadfinder beitragen.
  4. Ich will aufrichtig und zuverlässig sein.
  5. Ich will kritisch sein und Verantwortung übernehmen.
  6. Ich will Schwierigkeiten nicht ausweichen. (Ich will Problemen nicht aus dem Weg gehen)
  7. Ich will die Natur kennen lernen und helfen, sie zu erhalten.
  8. Ich will mich beherrschen.
  9. Ich will dem Frieden dienen und mich für die Gemeinschaft einsetzen, in der ich lebe.

Quelle: Bundesordnung des BdP, 2007

 

 

  

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Das Pfadfindergesetz der Christlichen Pfadfinderschaft Deutschlands (CPD)

Präambel: Der Christliche Pfadfinder richtet sein Leben aus nach seinem Herrn Jesus Christus.

  1. Der Pfadfinder ist treu und achtet den anderen.
  2. Der Pfadfinder spricht die Wahrheit.
  3. Der Pfadfinder hilft, wo er kann.
  4. Der Pfadfinder ist ein guter Kamerad.
  5. Der Pfadfinder ist ritterlich und höflich.
  6. Der Pfadfinder schützt die Natur.
  7. Der Pfadfinder ordnet sich ein.
  8. Der Pfadfinder ist tapfer, fröhlich und unverzagt.
  9. Der Pfadfinder ist genügsam.
  10. Der Pfadfinder geht mit sich und mit dem, was ihm anvertraut ist, verantwortlich um.

 Quelle: Bundesordnung der CPD, 2006

   

 

  

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Das Pfadfindergesetz des Deutschen Pfadfinderbundes (DPB)

  1. Der Pfadfinder ist zuverlässig und steht zu seinem Wort.
  2. Der Pfadfinder achtet die, die ihn führen und die er führt. Er erfüllt seine Pflicht gegenüber seiner Familie und seinem Vaterland und bekennt sich zu seinem Glauben.
  3. Der Pfadfinder ist hilfsbereit und einsatzfreudig.
  4. Der Pfadfinder bekennt sich zu der Bruderschaft aller Pfadfinder der Welt. Er achtet alle Menschen ohne Unterschied von Rasse, Nation, Religion und Weltanschauung.
  5. Der Pfadfinder ist höflich und freundlich gegen jedermann.
  6. Der Pfadfinder schont und schützt nach besten Kräften alles Leben.
  7. Der Pfadfinder handelt überlegt und selbstbeherrscht.
  8. Der Pfadfinder ist einsichtsvoll.
  9. Der Pfadfinder ist maßvoll und sparsam.
  10. Der Pfadfinder ist anständig in Wort und Tat.

Quelle: Deutscher Pfadfinderbund, Bundesordnung 1998